Feststellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr 1998 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung
Bilanzsumme | 18.574.263 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 15.885.499 DM | |
das Umlaufvermögen | 2.688.134 DM | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 630 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 18.167.133 DM | |
die Rückstellungen | 46.042 DM | |
die Verbindlichkeiten | 361.088 DM | |
Jahresverlust | 980.780 DM | |
Summe der Erträge | 8.022.580 DM | |
Summe der Aufwendungen | 9.003.360 DM |
Nach § 17 SächsEigBG wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht von der Heimleitung erstellt und dem Bürgermeister am 30.04.1999 übergeben. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG übergab der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit Schreiben vom 30.04.1999 dem Sächsischen Rechnungshof Leipzig zur Jahresabschlussprüfung durch die vom Sächsischen Rechnungshof beauftragte ST Treuhand-Lincke & Rinke GmbH Wirtschaftsprüfunsgesellschaft. Dem Beschlussvorschlag sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht beigefügt. Die Stadtratsfraktionen und der Bürgermeister erhalten den kompletten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1998 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg am 15.06.1999 im TA ausgehändigt, CDU-Fraktion 2-fach und alle anderen Fraktionen 1-fach.