Bestätigung von Kaufverträgen über Flurstücke im Wohngebiet "Am Sandberg"
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertrag UR-Nr. 370/1999 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 10.03.1999 zwischen der Stadt Radeberg als Veräußerer und den Eheleuten Kötschau als Erwerber über die Flurstücke 550/12 mit 161 m², 550/24 mit 399 m² und 552/1 mit 1 m² und 552/2 mit 186 m² (alle Gemarkung Radeberg) zum Preis von 149.400,00 DM mit der im Kaufvertrag festgelegten Belastungsvollmacht.
Die Grundstücke sind Bauparzellen und die Miteigentumsanteile am Flurstück 2181 der Gemarkung Radeberg sind Wegegrundstücke im Baugebiet "Am Sandberg". Die Vermittlung der Verkäufe erfolgte über den Grundstücksmakler Herrn Dieter Popp gemäß Maklervertrag vom 30.09.1997.