Löschung von Grundbucheintragungen
Der Stadtrat beschließt die Löschung von Belastungen im Grundbuch von Radeberg, Blatt 3785, zum Flurstück 1361b Gemarkung Radeberg, II. Abteilung Nr. 1, ein Erbbaurecht, und II. Abteilung Nr. 2, das Vorkaufsrecht der Stadt Radeberg für alle Verkaufsfälle betreffend.
Das Grundstück wurde der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G. in Anwendung des Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetzes (WoGenVermG) übertragen. Gemäß § 1 Abs. 6 WoGenVermG besteht seitens des Antragstellers ein Rechtsanspruch auf Löschung etwaiger Belastungen.