Bestätigung Kaufvertrag
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertrag UR-Nr. 999/1999-H des Notars Dr. Heribert Heckschen zwischen der Stadt Radeberg (Verkäufer) und Herrn Wolfgang Tönnies (Käufer) zum Grundstück Hauptstraße 25, Flurstück 212 Gemarkung Radeberg. Der Kaufpreis beträgt 590.000,- DM zuzüglich Abwasserbeitrag. Die Vorwegbelastung des Grundbuches mit Grundschulden bis zu einer Höhe von 600.000,- DM wird genehmigt. Der Beschluß Nr. 107/98 zum Verkauf an Herrn Josef Schwaiger wird hiermit aufgehoben.
Nach erfolgter Ausschreibung des Objektes zum Verkehrswert in Höhe von 600.000,- DM im Jahr 1998 gab es mehrere Kaufanfragen. Zum konkreten Kaufantrag des Herrn Josef Schwaiger wurde der Beschluß Nr. 107/98 gefaßt. Nach der Beschlußfassung blieben alle Kontaktversuche zu Herrn Schwaiger erfolglos. Mit vorliegendem Kaufvertrag unterbreitet Herr Tönnies der Stadt Radeberg ein Angebot, welches 10.000,-- DM unter dem 1997 ermittelten Verkehrswert liegt. Angesichts der Marktlage im Immobiliengeschäft ist es eher unwahrscheinlich, einen höheren Verkaufserlös zu erzielen.