Verschiedenes
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt die Nutzung der Gemeinbedarfseinrichtung "Saal Kaiserhof" auf Antrag an die im Stadtrat der Stadt Radeberg vertretenen Fraktionen zu vergeben. Die Vergabe an die Fraktionen zur Durchführung von Veranstaltungen mit allgemeinpolitischen Themen ist zulässig. Die Vergabe der Gemeinbedarfseinrichtung an Parteien, an Wählervereinigungen, an Gliederungen von Parteien sowie an Bürgerinitiativen ist nicht zulässig.