Änderung der Hundesteuersatzung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 9 der Hundesteuersatzung Großerkmannsdorf.
Der § 9 der Großerkmannsdorfer Hundesteuersatzung enthält einen festgelegten Fälligkeitstermin zum 15.05. des jeweiligen Steuerjahres. Es ist jedoch rechentechnisch nicht möglich diesen Fälligkeitstermin zu halten, da die Jahressteuerveranlagung am Jahresanfang und nach Einnahmeart durchgeführt wird. Daher ist es nicht möglich einzelne Personenkonten getrennt zu berechnen bzw. wäre manuell, mit erheblichen Verwaltungsaufwand, pro Hundesteuerpflichtigen der Steuerbescheid zu ändern.