Verkauf eines Teilflurstückes der Gemarkung Ullersdorf zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Der Stadtrat beschließt in Anwendung des § 9 Abs. 1 Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) i.V. m. § 68 SachenRBerG den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 15/1 der Gemarkung Ullersdorf mit einer Größe von ca. 565 m² an Frau Renate Kunze zum Preis von 28.250,00 DM. Die anfallenden Kosten für Notar, Grundbuchamt, Vermessung sowie die Grunderwerbsteuer sind von der Erwerberin zu tragen.
Frau Renate Kunze und ihr im Jahre 1996 verstorbener Ehemann Helmut Kunze wurde im Jahre 1989 das Nutzungsrecht als Eigenheimgrundstück am damals volkseigenen Flurstück 15/1 der Gemarkung Ullersdorf verliehen. Gemäß Sachenrechtsbereinigungsgesetz besteht ein Anspruch der Nutzer auf den Erwerb des Grundstückes zum halben Verkehrswert. Frau Kunze stellte diesen Antrag. Die erforderliche Vermessung des Grundstückes beantragt die Stadt Radeberg, die Kosten dafür sind von der Erwerberin zu tragen. Das Flurstück 15/1 der Gemarkung Ullersdorf ist Eigentum der Gemeinde Ullersdorf.