Löschung von Grundbucheintragungen
Der Stadtrat beschließt die Löschung der Eintragungen im Grundbuch von Radeberg, Blatt 3871, II. Abteilung Nr. 1 und III. Abteilung Nr. 1, die Flurstücke 1309, 1359b und 1365a der Gemarkung Radeberg betreffend. Gemäß § 18 Vermögensgesetz (VermG) i.V.m. § 2 Hypothekenablöseverordnung (HypAblV) hat der Grundstückseigentümer einen Ablösebetrag, hier in Höhe von 12.193,00 DM + Zinsen in Höhe von 7,5%, an den Hypothekengläubiger (Stadt Radeberg) zu zahlen.
Das betroffene Grundvermögen wurde der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e. G. durch Bescheid Nr. VZ-DLA 37 WG/Nr. 35 Radeberg-VZ 3250 der Oberfinanzdirektion Chemnitz vom 24.01.1996 zugeordnet und wurde durch die Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e. G. an Dritte verkauft. Gemäß § 1 Abs. 6 Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetz (WoGenVermG)) sind die Gemeinden zur Freistellung von etwaigen Belastungen verpflichtet.