Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe aus dem Verwaltungshaushalt
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 38.704,47 DM aus der Haushaltstelle 1.0350.6550.07 (Sachverständigen-, Gerichtskosten Großerkmannsdorf). Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 1.9100.8600.00 (Allgem. Zuführungen).
Die Planung der Vermessungskosten für den Ortsteil Großerkmannsdorf erfolgte im Vermögenshaushalt unter der Haushaltstelle 2.6307.9500.00-004, dies ist jedoch aus haushaltsrechtlichen Gründen fehlerhaft. Aus diesem Grund wird die vorgenannten außerplanmäßige Ausgabe für die Vermessung und Grenzfeststellung des Beethovenweges und des Parkplatzes an der Hauptstraße in Großerkmannsdorf zur Bezahlung der Rechnungen des Vermessungsbüros Friedrich in vorgenannter Höhe beantragt.