Satzungsbeschluß über die Verlängerung der Satzung über die Veränderungsperre für das Gebiet B-Plan Nr. 33 - zwischen Güterbahnhofstraße und Heidestraße, Flurst.-Nr. 1400/12 bis 15 (ehem. Sabra-Beleuchtungsglas)
Die Verlängerung der Geltungsfrist um 1 Jahr der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Güterbahnhofstraße und Heidestraße - B-Plan-Gebiet 33 - Beschluß des Stadtrates Nr. 23/97 vom 26.02.1997 (veröffentlicht am 14.03.1997 und am 21.03.1997) wird gemäß § 17 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen.
Mit Beschluß Nr. 23/97 vom 26.02.1997 wurde die Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Güterbahnhofstraße und Heidestraße beschlossen und ist nach Veröffentlichung mit dem 15.03.1997 in Kraft getreten. Ein Bebauungsplan wurde bisher nicht bearbeitet. Die Gründe für die Planungssicherung (Ausschluß der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben) bestehen fort. Verwaltungsseitig wird geprüft, die wesentlichen Festlegungen im Rahmen eines einfachen B-Planes durch eine Satzung festzusetzen.