Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Pillnitzer Straße West / Südteil Baufelder 16 bis 20
Die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 4, Pillnitzer Straße West / Südteil, ausgelöst durch Vorhaben in den Baufeldern 16 bis 20 gemäß Anlage zur Beschlussvorlage - Plandarstellung und Text einschließlich Begründung - werden zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 BauGB gebilligt. Grundzüge der Planung sind durch die Änderungen nicht berührt.
Verwaltungsseitig ist gemeinsam mit der Wohnbau Radeberg als Eigentümer aller Bauflächen im B-Plan-Gebiet eine vollständige Überarbeitung des Bebauungsplanes vorbereitet worden, die jedoch noch nicht ins Verfahren gebracht werden konnte. Es erweist sich zwischenzeitlich für erforderlich, die hier vorgelegten Änderungen im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB auf den Weg zu bringen wegen des Eilbedarfs in den beiden auslösenden Fällen. Die Begründung zu den Änderungen selbst möge bitte aus der zur Planung gehörenden Begründung entnommen werden.