Jahresabschluss der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg zum Geschäftsjahr 1998
Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg des Wirtschaftsprüfers zum Geschäftsjahr 1998 gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 4 Sächsische Gemeindeordnung zur Kenntnis.
Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der WVR Wärmeversorgung Radeberg GmbH hat der Aufsichtsrat am 05.10.1999 in seiner Sitzung den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 1998 festgestellt und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages als Vortrag auf neue Rechnung entschieden. In der Gesellschafterversammlung am 01.10.1998 wurde in Anwendung des § 99 Absatz 1 Ziffer 3 SächsGemO beschlossen, den Wirtschaftsprüfer "Klipper - Redagne - Hörter" als Abschlussprüfer zu bestellen. In Anwendung des § 99 Absatz 1 Ziffer 4, 5 und 6 SächsGemO hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, welches ausschließlich oder mehrheitlich der Gemeinde gehört
Die den Beschlussvorschlag begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt: CDU - 2 Gesamtexemplare, SPD -1 Gesamtexemplar, PDS -1 Gesamtexemplar, Freie Wähler - 1 Gesamtexemplar, Bürgermeister -1 Gesamtexemplar, Stadträte - 21 Auszüge aus den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht)