Satzungsbeschluß über die Verlängerung der Sitzung über die Veränderungsperre für das Gebiet B-Plan Nr. 17 - Gewerbegebiet Heidestraße Süd (ehem. Robotron)
Die Verlängerung der Geltungsfrist um 1 Jahr der Satzung über die Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Heidestraße Süd (ehem. Robotron) - B-Plan-Gebiet 17 - Beschluß des Stadtrates Nr. 27/9 7 vom 26.02.1997 (veröffentlicht am 14.03.1997 und am 21.03.1997) wird gemäß § 17 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen.
Mit Beschluß Nr. 27/97 vom 26.02.1997 wurde die Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Heidestraße Süd (ehem. Robotron) beschlossen und ist nach Veröffentlichung mit dem 15.03.1997 in Kraft getreten. Ein Bebauungsplan wurde bisher nicht bearbeitet. Die Gründe für die Planungssicherung (Gewerbegebiet) bestehen fort. Verwaltungsseitig wird geprüft, die wesentlichen Festlegungen im Rahmen eines einfachen B-Planes durch eine Satzung festzusetzen.