Beitritt des OT Ullersdorf zur Kommunalen Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen / Ost mbH
Der Stadtrat beschließt, den Beitritt zur Kommunalen Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen/Ost mbH um den Ortsteil Ullersdorf, der ab 01.01.1999 gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in die Stadt Radeberg eingegliedert wurde, zu erweitern.
Im Versorgungsgebiet der ESAG wurde die "Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen/Ost mbH " (nachfolgend KBO genannt) mit dem Ziel gegründet, die Interessen der Kommunen als Aktionäre der ESAG zu wahren und wirksam zum Einsatz zu bringen. Sie übernahm die an die Kommunen kostenlos übertragenen Aktien vom kommunalen Pool der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gemäß § 4 Abs. 2 Kommunalvermögensgesetz (KVG). Damit wurde durch die Bündelung sämtlicher Anteilsrechte der Kommunen in einer Gesellschaft die Einflussmöglichkeit der Aktionärskommunen in den Regionalversorgungsunternehmen (RVU) gestärkt. Da die Übernahme in den kommunalen Pool nur treuhänderisch erfolgte, musste jede Kommune entscheiden, ob sie ihren Anteil in den kommunalen Pool einbringen möchte. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hatte die Poolbildung übernommen und als Rechtsform die GmbH gewählt. Die Stadt Radeberg ist einschließlich des Ortsteiles Liegau-Augustusbad mit Beschluss des Stadtrates Nr. 135/95 am 30.08.1995, die Gemeinde Großerkmannsdorf mit Gemeinderatsbeschluss am 28.08.1995 der KBO beigetreten. In dem beigefügten Schreiben der KBO wird um Mitteilung gebeten, wie mit den 240 Aktien zu einem Nennwert von 100,00 DM - das entspricht einer Beteiligungshöhe nach § 4 Abs. 2 KVG von 0,0160 vom Hundert - und den gemäß Stromvergleich freigewordenen 80 Aktien, die gegenwärtig treuhänderisch von der KBO gehalten werden, umgegangen werden soll.