Übertragung von Kassengeschäften an die Wohnbau Radeberg GmbH im Rahmen des bestehenden Verwaltungsvertrages
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage zur Beschlußvorlage beigefügte Änderung des Verwaltungsvertrages zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH und gleichzeitig die Übertragung der daraus resultierenden Kassengeschäfte.
Der Wohnbau Radeberg GmbH wurde mit Vertrag die Aufgabe der Verwaltung von kommunalen Wohnungen übergeben. Der Aufgabenbereich umfasst gemäß §§ 3 und 4 auch die Kassengeschäfte. Gemäß § 87 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung können Kassengeschäfte außerhalb der Gemeindeverwaltung geführt werden, wenn die ordnungsgemäße Erledigung und die Prüfung nach den für die Gemeinde geltenden Vorschriften gewährleistet ist. Die Übertragung ist zu beschließen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.