Beschluß 54/98 vom 20.05.1998 (Beschlußvorlage 59/98)
Betreff
Verwendung der Überschüsse aus Mieteinnahmen stadteigener Grundstücke
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt
- Aus den 1997 erzielten Überschüssen aus den Mieteinnahmen der stadteigenen Grundstücke Radeberg in Höhe von 360.833,46 DM und Ortsteil Liegau-Augustusbad in Höhe von 58.428,00 DM sind 67.284,- DM zum Ausgleich des durch Mindereinnahmen enstandenen Fehlbetrages zu verwenden und 351.977,46 DM zweckgebunden der Rücklage zuzuführen.
- Die Rücklage nach Ziffer 1 in Höhe von 351.977,46 DM ist zweckgebunden zur Finanzierung anstehender Sanierungs- und/oder Modernisierungsleistungen und zur Finanzierung der Abwasserbeiträge der stadteigenen Grundstücke vorgesehen.
Begründung
Gemäß den Regelungen in § 3 des Verwaltungsvertrages vom 05.02./18.02.1997 entscheidet die Stadt Radeberg über die Verwendung der Rücklagen. Entsprechend der vorliegenden Abrechnung vom 17.04.1998 von der Wohnbau Radeberg GmbH ist ein Überschuß für die Liegenschaft Radeberg in Höhe von 360.833,46 DM und für die Liegenschaft Ortsteil Liegau-Augustusbad in Höhe von 58.428,00 DM ausgewiesen.