Erarbeitung Mietspiegel
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister, die Koordination zur Erarbeitung eines ausgehandelten Mietspiegels zu übernehmen.
Grundsätzlich wird die Erstellung eines Mietspiegels ab einer Untergrenze von 20.000 Einwohnern empfohlen. Zahlreiche Anfragen von Vermietern und Mietern zeigen jedoch das Interesse an einem Instrumentarium. Für kleinere Städte mit einem relativ homogenen Wohnungsmarkt ist ein verhandelter Mietspiegel eine Alternative. Verhandelte Mietspiegel kommen dadurch zustande, daß sich Vertreter von Mietern, Vermietern und der Gemeinde einigen, welche Miete für Wohnungen bestimmter Kategorien verlangt werden kann. Dies geschieht auf der Grundlage von Mietpreisübersichten der Mieter- und Vermieterverbände sowie von Daten der Wohnungsbaugesellschaften. Es ist vorgesehen, für die Erarbeitung eine Arbeitsgruppe zu bilden, in der alle an der Mietspiegelerstellung beteiligten Gruppen (Interessenvertreter der Vermieter und Mieter, Gemeinde) vertreten sind. Ebenfalls wird versucht, einen Mietrichter für die Mitarbeit zu gewinnen. Da die derzeitigen Mietspiegel nur bis zum 30.06.99 verwendet werden dürfen, ist ein Inkrafttreten des Mietspiegels ab 01.07.1999 vorgesehen. Der Erfassungsstichtag wird dann der 31.03.1999 sein. Der Landesverband Sächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. sowie der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. haben bereits im Vorfeld Mitarbeit zugesichert. In der Stadt Pirna wurde bereits ein " einvernehmlich festgestellter Mietspiegel " erarbeitet.