Verkauf der Grundstücke Langbeinstraße 4 und Hauptstraße 25
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Langbeinstraße 4, Flurstück 360b der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 320 m² zum Preis von 250.000,00 DM an Herrn Horst Goldbach, Wachau. Die anfallenden Kosten für Notar, Grundbuchamt sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung durch den Erwerber wird bis zu einem max. Betrag von 500.000,- DM erteilt.
zu 1. Grundstück Langbeinstraße 4:
Für das Grundstück Langbeinstraße 4 lag vor der erfolgten Ausschreibung der Kaufantrag von Herrn Rolf von Laufenberg vor. Dieser Antragsteller wurde mit Schreiben vom 11.03.1998 über die Ausschreibung informiert, ihm wurden alle erforderlichen Daten mitgeteilt. Bei bestehendem Interesse am Grundstück wurde er gebeten, sich an der Ausschreibung zum Grundstück zu beteiligen. Daraufhin erfolgte aber keinerlei Rückäußerung, so daß davon auszugehen ist, daß Herr von Laufenberg kein Interesse mehr am Erwerb des Grundstückes hat. Weiterhin hatte sich die Schulze und Graf GbR zum Preis von 200.000,00 DM für dieses Grundstück beworben. Der GbR wurde mit Schreiben vom 12.03.1998 mitgeteilt, daß das Mindestgebot bei 202.000,00 DM liegt. Sie wurden um Mitteilung gebeten, ob sie Ihr Gebot erneuern möchten oder beim Preis von 200.000,00 DM verbleiben. Der von der Schulze und Graf GbR gebotene Preis von 200.000,00 DM wurde daraufhin nicht mehr überboten. Herr Bernd Stüven, der sich für beide Grundstücke beworben hat (siehe unten), bietet für das Grundstück Langbeinstraße 4 den Mindestpreis von 202.000,00 DM. Herr Horst Goldbach bot mit Schreiben vom 22.03.1998 für das Grundstück Langbeinstr. 4 einen Preis von 250.000,00 DM. Er liegt damit erheblich über dem Mindestgebot, so daß ein Verkauf an ihn zu befürworten ist.
zu 2. Grundstück Hauptstraße 25:
Für das Grundstück Hauptstraße 25 lag ebenfalls vor der erfolgten Ausschreibung bereits ein Kaufantrag der Trentzsch/Malios GbR vor. Mit Schreiben vom 11.03.1998 wurde diese GbR über die Ausschreibung informiert. Sie wurde gebeten, sich bei weiterhin betehendem Interesse an der Ausschreibung zu beteiligen. Daraufhin erfolgte jedoch auch keine Rückäußerung, so daß auch in diesem Fall davon auszugehen ist, daß kein Interesse mehr am Erwerb besteht. Herr Bernd Stüven ist mit seinem Gebot in Höhe von 603.000,00 DM somit der einzige Antragsteller für dieses Grundstück. Beide Grundstücke sind Eigentum der Stadt Radeberg.