Bestellung des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb "Stadtwirtschaftshof"
Der Stadtrat bestätigt und bestellt die Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof.
Herr Gerhard Lemm, Bürgermeister
Herr Gerhard Frey, Stadtrat
Herr Wolfgang Timmich, Stadtrat
Frau Elke Müller, Personalratsmitglied
Herr Dr. Lunze, Stadtbaudirektor
Auf der Grundlage des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes vom 19.04.1994 (Sächs.GVBl. 773), in Verbindung mit der Sächsischen Gemeindeordnung vom 21.04.1993 einschließlich der Änderungen, kann ein Betriebsausschuß bestellt werden. Der Betriebsausschuß berät gemäß § 8 des Eigenbetriebsgesetzes alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes vor, die der Entscheidung des Stadtrates vorbehalten sind. Er beschließt über Aufgaben sowie Grundsätze der betrieblichen Organisation und hat den Betriebsleiter in seiner Tätigkeit zu überwachen. Die Aufgaben sind dabei in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes festgehalten.