Vergabe Gutachtenerstellung Haushaltskonsolidierung
Der Stadtrat vergibt die Erstellung eines Gutachtens zur Haushaltskonsolidierung als Voraussetzung für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und damit verbunden die Gewährung von Bedarfszuweisungen i.H.v. bis 35.075,00 DM an die Renta Control Union BDU.
Um durch Bedarfszuweisung gem. § 21 Finanzausgleich den Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt minimieren zu können, ist durch den Stadtrat ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Voraussetzung für die Erstellung des Sicherungskonzeptes ist ein vom Sächsischen Staatsministerium für Finanzen anerkanntes Gutachten. Die Kosten für die Erstellung werden bis zu 40.000 DM mit 80 v.H. bezuschußt. Es liegen vier Angebote vor:
Alle Anbieter setzen sich analoge Ziele und haben die gleiche Vorgehensweise.
Ziele:
Vorgehensweise:
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an Renta Control Union BDU Unternehmensberatung mbH.