Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben:
Anlage 2 - Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVZ)
Tarifgruppe | Tarif-Nr. | Gegenstand | Gebühr |
6 | 612 | Erteilung eines Negativzeugnisses (§ 28 Abs. 1 Satz 3, §§ 24 ffBauGB) | 50,00 DM |
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mit Schreiben vom 13.03.1997 legte ein betroffener Bürger Widerspruch gegen die Verwaltungsgebühren für die Erteilung eines Negativzeugnisses in Höhe von 100,00 DM ein. Dies veranlaßte die Verwaltung, die Festsetzung der Satzung zu prüfen. Ein Vergleich der Kosten mit vergleichbaren Städten in Sachsen ergab, daß für die Erteilung von Negativzeugnissen Gebühren zwischen 10,00 DM und 40,00 DM abverlangt werden. Der Verwaltungsaufwand liegt bei durchschnittlich einer Stunde, zuzüglich sind eine Reihe von Kopien notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren von 100,00 DM auf 50,00 DM zu reduzieren. Die Satzungsänderung ist genehmigungspflichtig und tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.