Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung
Der Stadtrat beschließt den im Entwurf vorgelegten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung zum Wirtschaftsjahr 1997.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes zum Wirtschaftsjahr 1997 des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung Radeberg wird aufgrund § 9 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit der Eigenbetriebssatzung dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorgelegt. Der Wirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt.