Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Stadtrat schlägt dem Sächsischen Rechnungshof für die Jahresabschlußprüfling 1996 des Alten- und Pflegeheimes die Wirtschaftsprüflingsgesellschaft "ST Treuhand - Linke & Rinke GmbH", Lockwitzer Str. 17 in 01219 Dresden vor.
Gemäß § 110 SächsGemO ist der Sächsische Rechnungshof zuständig für die Prüfung der Jahresabschlüsse nach dem Eigenbetriebsgesetz. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. der Wirtschaftsprüfer werden vom Sächsischen Rechnungshof bestellt, die Stadt Radeberg hat ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag muß, entsprechend Aussage der zuständigen Prüfabteilung 6, auf Stadtratsbeschluß basieren. Im Vorfeld wurden vier Angebote eingeholt. Vorgeschlagene Wirtschaftsprüfgesellschaft hat das kostengünstigste Angebot unterbreitet und bereits 1995 die Prüfung durchgeführt.