Vorzeitige Grundbuchbelastung des Flurstückes 781/7 der Gemarkung Radeberg (Rosenweg) durch Fam. Lemke
Der Stadtrat bestätigt den der Beschlußvorlage beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 524/1997 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 07.04.97 zwischen der Stadt Radeberg und der Fam. Lemke über das Flurstück 781/7 der Gemarkung Radeberg. Gleichzeitig stimmt der Stadtrat einer vorzeitigen Grundbuchbelastung des Flurstückes 781/7 der Gemarkung Radeberg durch Fam. Lemke zu.
Das Flurstück 731/7 der Gemarkung Radeberg ist Eigentum der Stadt Radeberg. Es hat eine Größe von 746 m². Bereits mit Beschluß Nr. 79/96 des Stadtrates der Stadt Radeberg wurde der Verkauf dieses Grundstückes an Fam. Lemke zum Verkehrswert beschlossen. Mit UR-Nr. 524/1997 vom 07.04.1997 wurde beim Notar Dr. jur. Edwin Braun der Kaufvertrag zwischen der Stadt Radeberg (Veräußerer) und Fam. Lemke (Erwerber) über das Flurstück 781/7 der Gemarkung Radeberg beurkundet. Da im Grundbuch noch die Stadt Radeberg als Eigentümer eingetragen ist, wird die Zustimmung der Stadt zur Eintragung von Belastungen an diesem Grundstück benötigt.