Verkehrsorganisatorsiche Festlegungen zugunsten kundenfreundlicher Verkehrs- und Parkierungsangebote in der Innenstadt
Als Zwischenergebnis der Erarbeitung eines Stadtmarketingkonzeptes werden vorläufige verkehrsorganisatorische Maßnahmen bestätigt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Zustimmung der Unteren Verkehrsbehörde beim Landratsamt Kamenz für die Maßnahmen einzuholen. Die Realisierung der Maßnahmen ist in Abhängigkeit von ihrer haushaltsseitigen Sicherung - vorrangig Sanierungshaushalt - schrittweise vorzunehmen.
Am 06.03.1997 wurden in einem ersten Diskussionsabend zwischen Vertretern des Radeberger Gewerbevereins und Umgebung e.V. und der Stadtverwaltung die Denkansätze der Veranstaltung Stadtmarketing Innenstadt vom 13. November 1996 vertieft und erste Erfahrungen ausgewertet. Seitens der Stadtverrwaltung wurden die im Beschlußvorschlag enthaltenen Vorschläge für vorläufige verrkehrsorganisatorische Maßnahmen vorgetragen, in der Diskussion begrüßt und ergänzt. Die Maßnahmen zielen auf 3 Faktoren:
Voraussetzung für die Machbarkeit der Maßnahmen sind u. a. Veränderungen der Lichtsignalanlage Kreuzung, Sonderregelungen für den innerstädtischen Busverkehr. Die Vorläufigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus den vorgesehenen Entwicklungsmaßnahmen im Gebiet der Innenstadt, die sowohl die Bilanzen in der Innenstadt als auch die Verkehrsabläufe wesentlich beeinflussen werden.