Satzung zur 2. Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Radeberg
Im § 2 Satz (3) ist dem dritten Anstrich folgender Satz anzufügen: Diese Sondernutzung ist gebührenfrei. Dafür tritt der Punkt 6.1. des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses in seiner Fassung vom 10.03.94 wieder in Kraft. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.96 in Kraft.
Mit Wegfall der Gebührenerhebung nach Pkt. 6.1. des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses würde der Stadt Radeberg die Möglichkeit genommen, Gebühren für Plakatierung und anderweitige Werbung, die nicht am Ort der Leistung vorgenommen wird, zu erheben.