Erweiterung des Vertragsgegenstandes eines Erbbaupachtvertrages
Der Stadtrat beschließt die von Herrn Mai beantragte Erweiterung der im Erbbaupachtvertrag UR-Nr. 146/1995 vom 20.07.1995 sowie im Nachtrag UR-Nr. 470/1995 vom 14.11.1995 des Notars Dr. jur Edwin Braun betroffenen Grundstücksflächen gem. Anlage 1. EinWertgutachten wird noch erstellt.
Herr Gerd Mai beabsichtigt das Gebäude (I), ehemaliges "Schwesternwohnheim", zum Wohnhaus auszubauen und selbst als solches zu nutzen. In dem in Anlage 1 mit (II) gekennzeichneten Garagengebäude möchte Herr Mai einen Stellplatz für ein Eis-Verkaufsfahrzeug und den privaten PKW einrichten. Die mit (III) gekennzeichneten Garagen und das Werkstattgebäude (IV) sollen zugunsten der Außenanlagengestaltung abgerissen werden. Im hinteren Bereich des Grundstückes will Herr Mai eine der Allgemeinheit zugängige Minigolfanlage errichten.