Satzungsbeschuß über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Rathenaustraße und Dr.-Albert-Dietze-Straße B-Plan-Gebiet Nr. 28
Die Verlängerung der Geltungsfrist der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Rathenaustraße und Dr.-Albert-Dietze-Straße - B-Plan-Gebiet Nr. 28 - Beschluß des Stadtrates Nr. 16/95 (veröffentlicht am 17.03.95 und am 27.10.95) gemäß § 17 (1) BauGB um 1 Jahr wird als Satzung beschlossen.
Der durch Investoren in Abstimmung mit der Stadtverwaltung begonnene Bebauungsplan ist durch verändertes Investoreninteresse nicht zustande gekommen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt in Abwandlung des Aufstellungsbeschlusses einen einfachen B-Plan mit Mindestfestsetzungen selbst aufzustellen. Da die Sicherung der Planungszielstellungen (siehe Anlage, Drucksache Nr. 1/95) weiterhin erforderlich ist, wird eine Verlängerungssatzung vorgeschlagen.