Verkauf des Flurstückes 731/42 der Gemarkung Radeberg (Stadtrandsiedlung)
Der Stadtrat bestätigt den als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 1840/1997 des Notars Dr. Braun vom 04.11.1997 zum Flurstück 732/42 der Gemarkung Radeberg zwischen der Stadt Radeberg und den Herren Frank und Bernd Pörner. Gleichzeitig stimmt der Stadtrat einer vorzeitigen Grundbuchbelastung des betroffenen Flurstückes durch die Erwerber zu.
Das Flurstück 732/42 der Gemarkung Radeberg liegt an der Großröhrsdorfer Straße (Stadtrandsiedlung), es ist durch Teilung des Flurstückes 732/24 entstanden und hat eine Größe von 650 m². Im Grundbuch ist noch das Flurstück 732/24 verzeichnet, dieses ist Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg. Ein Zuordnungsbescheid für dieses Flurstück von der Oberfinanzdirektion Chemnitz liegt noch nicht vor Der Kaufpreis dafür muß deshalb vorerst auf ein Verwahrkonto gezahlt werden. Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden Verkehrswertgutachtens für das Flurstück 732/24 der Gemarkung Radeberg. Der Vergabevorschlag erfolgte gemäß Antragsliste der Bewerber für Eigenheimgrundstücke.