Entwurf der Erhaltungssatzung - Eigenheimsiedlung am Schillerplatz
Ziel bisheriger Bemühungen und Abstimmungen war der Schutz der denkmalwerten städtebaulichen Situation der Eigenheimsiedlung am Schillerplatz. Da mit und nach der Neufassung des Denkmalschutzrechtes eine entsprechende Satzung für die erforderliche Gebietssatzung formale Fragen der Satzungsgestaltung nicht verfügbar waren, wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Dresden, Bauverwaltung, örtliche Bauvorschriften für einige Stadtgebiete, darunter das Gebiet Eigenheimsiedlung am Schillerplatz, erarbeitet und beschlossen. Bedauerlicherweise sind diese Satzungen dann im Genehmigungsverfahren als änderungsbedürftig auf der Strecke geblieben. Um weiteren Umständen unterschiedlicher Standpunkte auszuweichen aber der dringenden Erfordernis eines schützenden Regulativs zu entsprechen, wird die planungsrechtliche Möglichkeit der Erhaltungssatzung gewährt. In § 2 des vorgelegten Satzungstextes sind die Inhalte o. g. eingearbeitet worden. Die Satzung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Regierungspräsidiums.