Ergänzung zum Beschluß 86/97 vom 25.06.1997 Vorzeitige Grundbuchbelastung zum Grundstück August-Bebel-Straße 4
Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung des Grundstückes August-Bebel-Straße 4, Flurstück 432f der Gemarkung Radeberg, durch den Erwerber Herrn Frank Paufler zu.
Mit Beschluß Nr. 86/97 vom 25.06.1997 wurde dem Verkauf des Grundstückes August-Bebel-Str. 4, Flurstück 432 f der Gemarkung Radeberg, an Herrn Frank Paufler zum Verkehrswert + 4 % zugestimmt. Mittlerweile liegt ein entsprechendes Verkehrswertgutachten vor, der Wert des Grundstückes liegt bei 265.000,00 DM bis 300.000,00 DM. Herr Paufler erwirbt das Grundstück für 275.600,00 DM (= 265.000,00 DM + 4 %). Der Beschluß zur vorzeitigen Grundbuchbelastung wird zur Genehmigung des Kaufvertrages nach § 83 der SächsGemO durch das Kommunalamt beim Landratsamt Kamenz benötigt.