Satzung über eine einfache Änderung nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 4 Pillnitzer Straße West/Südteil Baufelder 7 und 13
Zum Bebauungsplan Nr. 4 - Pillnitzer Straße West/Südteil - werden die in den zum Beschluß gehörenden Anlage 1 (Plan) und Anlage 2 (Text) aufgeführten Änderungen der Festsetzungen zu den Baufeldern 7 und 13, da sie die Grundzüge der Planung nicht berühren, als vereinfachte Änderungen auf der Grundlage des § 13 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Beschlußvorschlag dient in gleicher Weise wie die Beschlüsse Nr. 29/97 und Nr. 98/97 der Sicherung der Vermarktung durch Sicherung einer Reihenhausbebauung entsprechend der Investoren-Strategie der SÜBA Bauen und Wohnen GmbH Dresden. Zu Erfordernis und Inhalt der einfachen Änderung gemäß § 13 (1) BauGB gab es durch den Investor und das Stadtbauamt Abstimmungen mit dem Landratsamt Kamenz. Die Inhalte der Änderungen sind den zum Beschluß gehörenden Anlagen zu entnehmen.