Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung
Der Stadtrat beschließt:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung wurde mit beigefügtem Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde LRA Kamenz vom 30.07.1997 durch diese beanstandet. Um begründeten Terminaufschub zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses 55/97 vom 23.04.1997 wurde mit beigefügtem Schreiben der Stadt Radeberg vom 18.08.1997 gebeten. Der überarbeitete Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung zum Wirtschaftsjahr 1997 einschließlich Finanzplan wird aufgrund § 9 des SächsEigBG in Verbindung mit der Eigenbetriebssatzung als Entwurf dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorgelegt. Der Entwurf des Wirtschafts- und Finanzplanes ist als Anlage der Beschlußvorlage beigefügt.