Messungsanerkennung zu den Flurstücken 451/1 und 451/2 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat genehmigt die Ukunde Nr. 1076/1996 vom 18.07.1996 des Notars Achim Geißler, Haydnstraße 21 in 01309 Dresden (siehe Anlage zur Beschlußvorlage).
Mit UR-Nr. 1533/1993 vom 18.10.1993 des Notars Achim Geißler wurde das Flurstück 451e der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 130 m² sowie eine noch unvermessene Teilfläche von ca. 1.670 m² des Flurstückes 451 der Gemarkung Radeberg an Herrn Reinhard Tietze (Fa. Irmisch) verkauft. Nach Vorliegen des amtlichen Meßergebnisses stehen nunmehr auch die genauen Flurstücksgrößen der aus dem Flurstück 451 neu entstandenen Flurstücke 451/1 und 451/2 fest. Das an Herrn Tietze verkaufte Flurstück 451/2 hat nach der Vermessung eine Größe von 2.182 m². Da im Kaufvertrag vom 18.10.1993 nur 1.670 m² an Herrn Tietze veräußert wurden, war durch Herrn Tietze ein Differenzbetrag von 5.120,00 DM zu zahlen, welcher bereits bei der Stadt Radeberg eingegangen ist. Durch den Stadtrat ist die anhängende Urkunde Nr. 1076/96 des Notars Achim Geißler zu bestätigen (Messungsanerkennung), damit die Grundbuchumschreibung erfolgen kann.