Geänderter Rahmenplan fiir das Innenstadtquartier 6a - Billigung als einfacher B-Plan nach § 30 (2) BauGB
Der geänderte Rahmenplan für das Innenstadtquartier 6a wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 (2) BauGB mit Planteil und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 26.10.1994 gebilligt. Der geänderte Rahmenplan und die Begründung sind gemäß § 2 BauGB-MaßnahmenG mit dem Hinweis auf die Deckung dringenden Wohnbedarfs in der Innenstadt öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Mit Beschluß des Stadtrates Nr. 143/94 wurde der Rahmenplan für das Innenstadtquartier 6 a bestätigt. Durch die Terrabaltic GmbH wurden gemäß Beschluß Nr. 144/94 die Sanierungsbedingungen des Quartiers untersucht. Im Ergebnis ergab sich die Notwendigkeit von Änderungen von Festsetzungen des Rahmenplanes - im Einzelnen ist dies in den Anlagen dargestellt und begründet. Außerdem wird den Empfehlungen des Landratsamtes Kamenz gefolgt - der Rahmenplan erhält somit die Rechtsform des einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 (2) BauGB.