Sicherungsmaßnahmevertrag zwischen der Stadt Radeberg und der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Radeberg, vertreten durch Herrn Pfarrer Waltsgott bezüglich Sicherungsmaßnahme Kirchturm
Der Stadtrat beschließt aufgrund der Dringlichkeit den Vorgriff auf den Vermögenshaushalt 1996 bezüglich der Sicherungsmaßnahme "Kirchturmsicherung" zwischen der Stadt Radeberg und der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Radeberg, vertreten durch Herrn Pfarrer Waltsgott. Der Kostenerstattungsbetrag wird mit 327.060,00 DM festgelegt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Sicherungsmaßnahmevertrag abzuschließen.
Beschl.-Nr. 72/95 Vertragsmuster "Sicherungsmaßnahmevertrag" zwischen der Stadt Radeberg und privatem Eigentümer
Die Kirche der Evang.-Luth. Kirchgemeinde liegt im Sanierungsquartier 9 a. In den Jahren 1996 bis 1999 sollen am Kirchturm umfangreiche Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten durchgeführt werden. Im Vorfeld dieser Maßnahmen sind dringendste Sicherungsmaßnahmen notwendig, die dem weiteren Verfall entgegen wirken und vor allem absturzgefährdete Bauteile sichern sollen. Im Bereich der Balustrade sowie der Aussichtsplattform bestehen für einige Teile akute Absturzgefahr und somit eine äußerste Gefährdung des öffentlichen Straßenraumes. Aufgrund dieses Tatbestandes wird der Vorgriff auf den Vermögenshaushalt 1996 vorgeschlagen. Die Sicherungsmaßnahme ist im Maßnahmekonzept 1996 der Stadtsanierung vorgesehen. Gemäß Kostenschätzung fallen für die Sicherungsmaßnahme 327.060,00 DM an. Diese Sicherungsmaßnahme ist gemäß Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung" zu 100% förderfähig, d. h., ein Drittel (109.020,00 DM) trägt die Stadt als Eigenanteil.