Flurstück 1185 der Gemarkung Radeberg: Verzicht auf Restitutionsantrag und Annahme des Verkaufserlöses
Der Stadtrat beschließt den Verzicht auf Rückübertragung des im Alteigentum der Stadt Radeberg stehenden Flurstückes 1185 der Gemarkung Radeberg bei gleichzeitiger Annahme der Auskehr des Verkaufserlöses aus dem Verkauf des Flurstückes durch die Treuhandanstalt an die ALIG GmbH Radeberg.