Satzung zur Erhöhung der Gewerbesteuer von 310 v.H. auf 350 v.H.
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die Satzung zur Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 310 v.H. um 40 v.H. auf 350 v.H. für das Haushaltsjahr 1996.
abgelehnt
Der vom Sächsischen Staatsministeium des Innern in der Verwaltungsvorschrift über die kommunale Finanzplanung 1996 bis 1999 sowie über die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahre 1996 (VwV Haushaltswirtschaft 1996) vom 15. November 1995 empfohlene Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 360 v.H.. Die Erhöhung des Hebesatzes steigert die Gewerbesteuereinnahmen 1996 um 632.000,00 DM. Diese Mehreinnahmen sind notwendig um den Verwaltungshaushalt 1996 der Stadt Radeberg auszugleichen.