Beschluß 50/96 vom 29.05.1996 (Beschlußvorlage 60/96)
Betreff
Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Radeberg - Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost -
Beschlußtext
- Um die Parzellierung der Gewerbeflächen entsprechend den Ansiedlungswünschen realisieren zu können und eine schnelle gezielte Verwertbarkeit mit höhere ökonomischer Effektivität zu sichern, werden als einfache Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 3, Pillnitzer Straße Ost, folgende Reduzierungen von Grünflächen und Umwandlung in Gewerbeflächen beschlossen (siehe Anlage zur Beschlußvorlage - Plan).
Teilfläche A: Zwischen Flurst.-Nr. 1174/3 und Gewerbefläche GE 8, insges. 6.075 m²,
Teilfläche B: Wegfall des Grünstreifens zwischen Gerwerbe- . flächen GE 4+7 und Gewerbeflächen GE 5+8, insges. 4.400 m²,
Teilfläche C: zwischen Flurstücken Nr. 1196 b/d und Gewerbefläche GE 1.
Durch die Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht betroffen. - Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der betroffenen Träger öffentlicher Belange und betroffenen Eigentümer einzuholen.
Begründung
Mehrere Aspekte begründen die hier vorgeschlagene Umwandlung von Teilen der im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen zu Gewerbeflächen:
- Einige ansiedelnde Firmen - hier Firma Sutter, Firma Flachglaswerke, Firma Brisch - haben höheren Flächenbedarf, als aufgrund von Randbedingungen der einzelnen GE-Flächen parzellierbar ist.
- Der hohe Grünflächenanteil im Verhältnis zur nutzbaren Gewerbefläche (14,6 ha Grün zu 16,7 ha Gewerbefläche) ist ein wesentlicher Grund für die hohen m²-Kosten als wesentlichen Vermarktungsnachteil. Durch das Regierungspräsidium, Amt für Wirtschaftsförderung, wurde dies kritisiert.
- Die Wegeverbindung zur Kleinwolmsdorfer Straße in der Teilfläche A ist als einzige tatsächlich begründet, der dafür bisher vorgesehene Grünstreifen von 40 m ist jedoch nicht erforderlich und wird auf 25 m reduziert. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Wegeführungen in den Teilflächen B und C sind unbegründet und würden mit den zugeordneten Grünanlagen in Zukunft hohen Pflege- und Wartungsaufwand erzeugen.
Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden die vorgeschlagenen Änderungen vorberaten. Mit der Realisierung der Änderungen kann die Finanzierung des Gewerbegebietes um ca. 1,0 Mio DM verbessert werden.