Bestätigung von zwei Kaufverträgen ("Behelfsheime")
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 732/29 der Gemarkung Radeberg zum Verkehrswert. Eine Nachbeurkundung des Kaufvertrages UR-Nr. 78/96 des Notars Achim Geißler vom 16.01.1996 zwischen der Stadt Radeberg und Herrn Uwe Claus ist erforderlich. Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des Grundstückes unter der Maßgabe zu, daß die Abrißkosten nicht vom Verkehrswert abgesetzt werden.