Beschluß 25/96 vom 27.03.1996 (Beschlußvorlage 33/96)
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg - Badstraße Ost - gemäß § 3 (3) BauGB
Beschlußtext
- Die Entwürfe der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost, Baufeld GI 2 betreffend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit grünordnerischen Festlegungen und dem Text (Teil B) sowie dem Erläuterungsbericht werden in der Fassung vom März 1996 gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes sind gemäß § 3 (3) BauGB i.V.m. dem Investitionserleichterungs- und Wohnungsbaulandgesetzes vom 22.04.1993 unter Hinweis auf die Deckung dringenden Wohnbedarfes öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen mit dem Hinweis, daß Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können.