Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - Pillnitzer Straße Ost
Als einfache Änderung gemäß § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 3 Pillnitzer Straße Ost wird beschlossen: Für alle Eckgrundstücke kann ein mit 10 m eingetragener Abstand Grundstücksgrenze zu Baugrenze zum Zwecke der effektiven Grundstücksnutzungen bei Einhaltung der eingetragenen Grundflächenzahl (GRZ) auf 5 m reduziert werden.