Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung
Die Satzung ist wie folgt zu ändern: § 2 Satz 3 erhält einen dritten Anstrich mit folgendem Inhalt: Keiner Erlaubnis bedürfen Auslagen, Wühlkörbe, Verkaufsständer und anderweitige Warenpräsentation vor Einzelhandelsgeschäften sowie Fahrradständer, wenn sie keine Behinderung für Fußgänger darstellen. Eine Gehwegmindestbreite von 1,00 m muß verbleiben, bei einem schmaleren Gehweg ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung mit Fallprüfung erforderlich. Somit wird das Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage zur Satzung) wie folgt geändert: Punkt 1.4 ohne Gebühr, Punkt 2 Fahrradständer mit Werbung entfällt, Punkt 6.1 ohne Gebühr, Punkt 6.5 ohne Gebühr, Punkt 7.2 erster Anstrich Markisen mit und ohne Werbung mit Auskrakung in den Straßenraum ohne Gebühr. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.