Beschluß 14/96 vom 28.02.1996 (Beschlußvorlage 22/96)
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 1991 der Stadt Radeberg
Beschlußtext
Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 1991 wie folgt fest:
- Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen im Soll 22.376.049.50 DM
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen im Soll 46.860.809.73 DM
Der Gesamthaushalt beläuft sich in den Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 69.236.859.23 DM
Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.494.222.75 DM ab. - Die Reste zum Ende des Haushaltsjahres betragen im
a) Verwaltungshaushalt
Einnahmen K 2.209.639.27 DM
Ausgaben K 701.099.54 DM
b) Vermögenshaushalt
Ausgaben K 2.456.022,14 DM
Ausgaben H 1.211.409.36 DM - Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt (Investitionsrate) gemäß § 20 GemHVO beträgt 3.383.079,79 DM.
- Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt 5.514.213,63 DM.
- Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit, soweit noch nicht geschehen, genehmigt.
- Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 1991 wird zur Kenntnis genommen. Der Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung 1991 wird gemäß § 88 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekanntgemacht. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Dem Landratsamt Westlausitz - Dresdner-Land wird die Feststellung der Jahresrechnung mitgeteilt und gleichzeitig die Prüfbereitschaft angezeigt.