Vorhaben- und Erschließungsplan Dresdener Straße 52 gemäß § 7 BauGB - MaßnahmenG
Herr Klaus Geiger ist Eigentümer der Formguß Dresden GmbH (ehemals Formguß Radeberg), zu der das Flurstück Nr. 1475 gehört. Ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung und Wohnbebauung wurde am 10.10.1994 im Technischen Ausschuß behandelt (Anlage). Nach Abstimmung im Landratsamt hat Herr Geiger den Antrag gestellt, sein Vorhaben auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzubereiten. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist auf Kosten des Vorhabenträgers durch diesen zu erarbeiten. Zur Durchführung des Vorhabens bedarf es eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der vor dem Satzungsbeschluß abzuschließen ist. Der Technische Ausschuß hat am 21.03.1995 die Vorlage nach Behandlung in die Verwaltung zurückgewiesen, mit dem Auftrag, dem Investor Aussagen zur Altlasten-Problematik abzufordern. Durch den Investor wurde ein Altlastengutachten vorgelegt. Mit diesem Gutachten wird die geplante Wohnbebauung nicht ausgeschlossen.