Beschluß 81/95 vom 07.06.1995 (Beschlußvorlage 98/95)
Betreff
Beschluß über die Gehölzschutzsatzung der Stadt Radeberg
Beschlußtext
- Die Satzung zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen der Stadt Radeberg - Gehölzschutzsatzung (Anlage zur Beschlußvorlage) - wird mit folgender textlicher Änderung beschlossen. Im § 1 Abs. 2, 2. Anstrich wird hinter dem Wort "Obstbäume..." die Passage "...in Hausgärten und.." gestrichen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde beim Präsidium einzuholen.
- Die Satzung ist mit der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.