Beschluß 71/95 vom 10.05.1995 (Beschlußvorlage 89/95)
Betreff
Beschluß über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet Ferdinand-Freiligrath-Straße
Beschlußtext
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet Ferdinand-Freiligrath-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) dem Text (Teil B) sowie der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB und mit dem Hinweis auf dringenden Wohnbedarf gemäß Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1995 öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
- Die Wohnbau Radeberg GmbH wird nachträglich mit der Durchführung der Bauleitplanung auf ihre Kosten beauftragt.