Änderung des Gesellschaftsvertrages WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg
Der Stadtrat beschließt § 21 des Gesellschaftsvertrages der WVR Wärmeversorgungs GmbH, die Höhe des Gründungsaufwandes von 15.000,00 DM auf 3.000,00 DM zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag erhält somit im § 21 Gründungsaufwand folgenden Wortlaut: Die Gesellschaft trägt den gesamten Gründungsaufwand bis in Höhe von DM 3.000,00 (in Worten: Deutsche Mark Dreitausend).