Erbbaupachtvertrag zum Flurstück 617 c und T.v. 617
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister zum Abschluß eines Erbbaupachtvertrages Flurstück T.v. 617 und Flurstück 617 c mit Herrn Gerd Mai. Die Dauer des Erbbaupachtvertrages beträgt 66 Jahre. Der Erbbaupachtzins ist in Höhe von 4 % zu vereinbaren. Der Erbbaupachtzins ist in geeigneten Abständen zu überprüfen.