Beschluß 41/95 vom 15.03.1995 (Beschlußvorlage 43/95)
Betreff
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet nördlich der Robert-Bosch-Straße
Beschlußtext
- Für das Gebiet nördlich der Robert-Bosch-Straße wird aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21.04.1993 (SächsGVBl. Nr. 18, S. 301 ff) und der §§ 14 bis 18 des BauGB, zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466), eine Veränderungssperre als Satzung gemäß Anlage 1 zur Beschlußvorläge beschlossen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Veränderungssperre die Genehmigung zu beantragen.
- Die Veränderungssperre ist zusammen mit der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.